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Neckar Radweg – Von Tübingen bis Heidelberg (7 Tage, 6 Nächte)

Begleiten Sie den Neckar durch sein facettenreiches Tal, idyllische Orte und interessante Städte bis zum Inbegriff Deutscher Romantik, nach Heidelberg. Während der Reise entlang des Neckar-Radweg begegnet Ihnen eine kontrastreiche Landschaft mit Weinbergen, Flussschleifen und satten Wiesen. Dazu gesellen sich Burgen und pittoreske Altstädte. Entdecken Sie selbst warum der Neckar auch den Namen „Fluss der Dichter“ trägt.

Reisetermin
20.04.2024 - 05.10.2024
Tagesablauf

1. Tag: Individuelle Anreise nach Tübingen
2. Tag: Tübingen – Esslingen (ca. 55 km)
3. Tag: Esslingen – Marbach/Freiberg (ca. 40-45 km)
4. Tag: Marbach/Freiberg – Heilbronn (ca. 40-45 km)
5. Tag: Heilbronn – Raum Eberbach (ca. 35-55 km)
6. Tag: Raum Eberbach – Heidelberg (ca. 35-55 km)
7. Tag: Nach dem Frühstück individuelle Abreise

Leistungen
  • 6 Übernachtungen mit Frühstück
  • Hotels oder Gasthöfe/Pensionen der guten Mittelklasse
  • Zimmer mit Bad oder Du/WC
  • Gepäcktransfer zwischen den Unterkünften
  • Eintritt in Schillers Geburtshaus in Marbach
  • Radkarte und Reisebeschreibung
Reisepreis pro Person
Im Doppelzimmer:
669,00 €

Im Einzelzimmer:
949,00 €

Hinweise

Saisonzuschlag bei Anreise vom 01.05. – 28.06. / 23.08.-05.10.: 199,00 € pro Person
Saisonzuschlag bei Anreise vom 29.06. – 22.08.:                               299,00 € pro Person

Die Anreise ist jeden Montag im Zeitraum 20.04.24 – 05.10.24 möglich.
Andere Anreisetage auf Anfrage!
Die Radreise kann bereits ab 2 Personen durchgeführt werden!

Mieträder:
99 € pro Rad inklusive einer Fahrradtasche
229 € pro Elektrorad inklusive einer Fahrradtasche

Rücktransfer: Heidelberg-Tübingen ab 4 Personen jeden Sonntag: 149,00 € pro Person

Die Route verläuft nicht immer direkt in Flussnähe, so dass leichte Anstiege
unvermeidlich sind. Stärkere, wenn auch kurze Steigungen gibt es nur vereinzelt. Der gut
beschilderte Radweg führt großteils über ruhige Landstraßen und Radwege. Kurze
Abschnitte müssen teilweise auf stärker befahrenen Straßen – vor allem bei
Ortsdurchfahrten – zurückgelegt werden.

Alle zusätzlich anfallenden Kosten, wie z. Bsp. Kurtaxen, sind vor Ort zahlbar.